Mönchengladbach
Eheschließungen in Mönchengladbach
Die Eheschließung muss beim Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet werden.
In Mönchengladbach gibt es zwei Standesämter. Das Standesamt Mönchengladbach (Mitte) ist für die Stadtbezirke Mönchengladbach-Mitte, Hardt, Neuwerk, und Rheindahlen zuständig, während das Standesamt Mönchengladbach (Rheydt) die Bezirke Rheydt, Giesenkirchen, Odenkirchen und Wickrath umfasst.
Es können aber auch Verlobte in Mönchengladbach heiraten, die nicht hier wohnen. Diese müssen im Standesamt ihres Wohnortes die Eheschließung anmelden und mitteilen das sie in Mönchengladbach heiraten wollen. Der Standesbeamte wird dann das hiesige Standesamt ermächtigen die Eheschließung durchzuführen.
Sie können diese Informationen nachlesen beim Standesamt Mönchengladbach.
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