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Impressum

Flensburg

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Verlobten oder einer der Verlobten einen Wohnsitz haben. Dabei ist es egal, ob dies der Haupt- oder Nebenwohnsitz ist.

Heiraten können Sie allerdings auch in jedem anderen deutschen Standesamt. Sie müssen dies bei der Anmeldung der Eheschließung jedoch festlegen. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen schickt dann Ihr zuständiges Standesamt dem von Ihnen ausgewählten Eheschließungsstandesamt die Unterlagen, damit dort die Eheschließung vorgenommen werden kann.

Wenn Sie in Flensburg heiraten wollen informieren Sie sich hier:

Tel.:     0461-85 24 08
Fax:     0461-85 18 33
E-Mail:     standesamt@flensburg.de

Mo., Mi., Do.    08.30 Uhr – 12.00 Uhr

Do. nachm.       14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Dienstag geschlossen    Termine nur nach Vereinbarung

Freitag geschlossen       nur für Eheschließungen geöffnet

Samstag geschlossen    Eheschließungen nach Vereinbarung

Informationen zum Nachlesen finden Sie beim Standesamt Flensburg.

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