Flensburg
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Verlobten oder einer der Verlobten einen Wohnsitz haben. Dabei ist es egal, ob dies der Haupt- oder Nebenwohnsitz ist.
Heiraten können Sie allerdings auch in jedem anderen deutschen Standesamt. Sie müssen dies bei der Anmeldung der Eheschließung jedoch festlegen. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen schickt dann Ihr zuständiges Standesamt dem von Ihnen ausgewählten Eheschließungsstandesamt die Unterlagen, damit dort die Eheschließung vorgenommen werden kann.
Wenn Sie in Flensburg heiraten wollen informieren Sie sich hier:
Tel.: 0461-85 24 08
Fax: 0461-85 18 33
E-Mail: standesamt@flensburg.de
Mo., Mi., Do. 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Do. nachm. 14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Dienstag geschlossen Termine nur nach Vereinbarung
Freitag geschlossen nur für Eheschließungen geöffnet
Samstag geschlossen Eheschließungen nach Vereinbarung
Informationen zum Nachlesen finden Sie beim Standesamt Flensburg.
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