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Impressum

Dortmund

Der Begriff “Aufgebot” ist bereits 1998 durch den Begriff “Anmeldung der Eheschließung” ersetzt worden. Am Verfahren hat sich jedoch nicht viel geändert. Auch weiterhin müssen die Verlobten diverse Unterlagen beschaffen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob keine Ehehindernisse bestehen. Danach kann die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen werden.

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat (für Dortmund bedeutet dies einen der zehn Standorte des Standesamtes Dortmund). Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten.

In Dortmund können Sie zwischen vielen Trauzimmern wählen. Eines davon finden Sie im Alten Hafenamt.

Informieren Sie sich über die anderen Möglichkeiten direkt beim Standesamt Dortmund

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